

Die bevorstehenden Termine im Überblick
24.05.2011
JuraParty, Pf Mensa
07.07.2011
BGH Fahrt
Jeden Dienstag, 18 Uhr c.t.
Fachschafts Sitzung, Musikzimmer, Mensa Nassestr.
Die praktische Studienzeit ist in § 8 JAG NRW (2003) geregelt. Sie dauert insgesamt drei Monate und ist in der vorlesungsfreien Zeit in der Regel in zwei Abschnitten abzuleisten. Grundsätzlich müsst Ihr mindestens sechs Wochen in der Rechtspflege, vornehmlich bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, oder in einem Unternehmen der freien Wirtschaft und mindestens sechs Wochen bei einer Verwaltungsbehörde sein. Die Ausbildung kann auch bei überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstellen oder einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen Rechtsanwalt abgeleistet werden. Letzteres aber nicht immer ohne Weiteres - also fragt bei dem jeweils zuständigen JPA nach! Dieses kann im Übrigen auf Antrag weitere Ausnahmen von der Regelausbildung zulassen.
Die Ausbildungsstelle erteilt über das Praktikum eine Bescheinigung. Eine Musterbescheinigung und Merkblatt zur praktischen Studienzeit findest Du bei den JPAs (jeweils unter "Aufgaben --> Justizprüfungsamt").
Die Fachschaft macht natürlich mehr, als einfach nur Sachen zu kopieren - sie hat für Euch einen Praktikumsreader erstellt, der 2004 in neuer Auflage herausgekommen ist. Ihr könnt ihn als gedruckte Version in der Fachschaft erwerben --> siehe Skriptenangebot der Fachschaft.
Informationen, v.a. bezüglich der Frage, ob und wie man die praktische Studienzeit im Ausland absolvieren kann, bietet auch der Studienführer auf den Seiten 11 f. (hg. von der juristischen Fakultät).