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  • Adenauer Allee 24 - 42 53113 Bonn
    e-Mail: fs-jura@uni-bonn.de
    Tel: 0228/739256
  • Newsletter

  • Die Fachschaft Jura informiert Euch über die aktuellen Ereignisse am Juridicum - egal ob gerade im Ausland oder interessierter ALUMNI.
    In Zusammenarbeit mit der Fakultät und der Fachstudienberatung informieren wir über Termine, Vorträge und Veranstaltungen von Fachschaft und Fakultät.

    e-mail:

  • Termine

  • Die bevorstehenden Termine im Überblick

    24.05.2011
    JuraParty, Pf Mensa
    07.07.2011
    BGH Fahrt
    Jeden Dienstag, 18 Uhr c.t.
    Fachschafts Sitzung, Musikzimmer, Mensa Nassestr.


  • §3 Studium

  • X Examen

  • Protokollausleihe - Examensleitfaden - Wesentliche Gesetze - Adressen der JPAs - mündliches Examen - Diplomjurist - Weitere Links
  • Nr. 1 Protokollausleihe

    Das Ausleihen von Examensprotokollen ist nur zwischen 13 und 14 Uhr Montags bis Freitags möglich. Dies geschieht aus Gründen der Fairness, ist also im Interesse des Kandidaten!

    Ablauf der Ausleihe

    Damit Du die Protokolle ausleihen kannst, musst Du
    - erstens 30 Euro Kaution,
    - zweitens 1 Euro pro Prüfer als Bearbeitungspauschale und
    - drittens Deinen Personalausweis/Reisepass als Pfand mitbringen.

    Deinen Pass erhältst Du zurück, wenn Du uns unsere Protokollmappen zurückgegeben hast (spätestens am nächsten Öffnungstag 13:15 st, sonst musst Du 6 Euro Vertragsstrafe zahlen). Die 30 Euro Kaution gibt es erst, wenn Du Deine eigenen Protokolle abgibst; dazu hast Du nach Deiner Prüfung vier Wochen Zeit. Für jeden Prüfer ist ein eigenes Protokoll anzufertigen und bei uns als Datei .doc und als Ausdruck auf Papier einzureichen. Wie das Protokoll auszusehen hat, kannst Du anhand des Musterprotokolls sehen.

    Musterprotokoll
    Namensliste der Prüfer


    Nr. 2 Informationen zu dem 1. Staatsexamen

    WICHTIG: Jedes Justizprüfungsamt hat seinen eigenen Zuständigkeitsbereich. Von daher werden Bescheinigungen, die von einem JPA ausgestellt wurden, nicht unbedingt von einem anderen JPA akzeptiert. Nachfragen, Schriftverkehr und Informationen sollten daher stets über das JPA laufen, bei dem man seine Prüfung zu absolvieren beabsichtigt!

    Examensleitfaden

    Der Examensleitfaden (Stand: 2002 - für JAG und JAO i.d.F. v. 8.11.1993) ist für 0,30 € in der Fachschaft erhältlich.
    Für Examenskandidaten, die nach dem neuen Recht geprüft werden, werden die Seiten 19 ff. des Studienführers (Hg. Fachstudienberatung) dringend empfohlen.
    Die Fachstudienberatung bietet ebenfalls eine Reihe von Antworten auf wichtige Examensfragen
    Auf den Seiten der JPAs ( Köln, Düsseldorf, Hamm --> "Aufgaben" --> "Justizprüfungsamt" ) findest Du weitere Informationen, ( Anmeldungs- )Formulare, Terminübersichten, etc.
    Unter anderem ist dort auch ein Text "Wichtiges zum Juristenausbildungsgesetz i.d.F. vom 11.03.2003" zu finden, der einige wichtige Infos zum JAG i.d.F. vom 11.03.2003 enthält.

    Examensleitfaden der FS Jura Bonn
    Studienführer (alte Fassung vom September 2008 - Wichtige Seiten 19 ff.)
    Wichtiges zum Juristenausbildungsgesetz (der Text stammt von der HP des JPA Köln)
    JPA Köln
    JPA Düsseldorf
    JPA Hamm
    Statistik der JPAs in NRW über die erzielten Ergebnisse
    Wesentliche Gesetze

    Für die Studenten, die ihr Studium mit/nach dem WS 2003/2004 begonnen haben oder sich nach dem 1.7.2006 zur 1. juristischen Staatsprüfung melden, gelten folgende Regelungen:

    Deutsches Richtergesetz
    Juristenausbildungsgesetz (in der Fassung vom 11.03.2003)

    Adressen der JPAs

    JPA beim Oberlandesgericht Köln
    Reichenspergerplatz 1
    50670 Köln
    Tel.0221/7711-611
    Sprechzeiten: Di - Fr: 9.00 bis 12.00 Uhr, Mo: 14.00 bis 15.00 Uhr
    Homepage: olg-koeln.nrw.de (--> "Aufgaben" --> "Justizprüfungsamt")

    JPA beim OLG Düsseldorf
    Immermannstr. 65
    40210 Düsseldorf
    Postanschrift: Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf
    Tel. 0211/60184-10
    Homepage: olg-duesseldorf.nrw.de (--> "Aufgaben" --> "Justizprüfungsamt")

    JPA beim OLG Hamm
    Südstraße 29
    59065 Hamm
    Postanschrift: Heßlerstraße 53, 59065 Hamm
    Tel. 02381/272 614 o. -615
    Homepage: olg-hamm.nrw.de (--> "Aufgaben" --> "Justizprüfungsamt")

    WICHTIG: Jedes Justizprüfungsamt hat seinen eigenen Zuständigkeitsbereich. Von daher werden Bescheinigungen, die von einem JPA ausgestellt wurden, nicht unbedingt von einem anderen JPA akzeptiert. Nachfragen, Schriftverkehr und Informationen sollten daher stets über das JPA laufen, bei dem man seine Prüfung zu absolvieren beabsichtigt!

    Der Vortrag in der neuen Examensprüfung

    In der neuen (nach dem 1.7.2006 zum Examen gemeldet) Examensprüfung sollen Vorträge gehalten werden. Darunter sind einerseits solche Vorträge zu verstehen, in denen ein Fall zu lösen ist. Andererseits können aber auch Themenvorträge vorgesehen sein. Letztere sollen zeigen, wie gut man zu aktuellen (juristischen) Themen argumentieren kann - ohne Kommenter, nur mit dem Handwerkszeug des Juristen, dem Gesetz.
    Ob man einen Falllösungs-Vortrag oder einen Themenvortrag präsentieren soll, kann man sich nicht aussuchen. Drei Wochen vor der mündlichen Prüfung wird man aber darüber informiert, welchem Rechtsgebiet die Vortragsaufgabe entstammt. An einem Prüfungstag wird dann in allen Prüfungsämtern dieselbe Vortragsaufgabe gestellt.

    Diplomjurist

    Hier findest Du den Antrag und die Voraussetzung über die Verleihung des Diplomjuristen. Um Diplomjurist zu werden, musst Du lediglich den Antrag, eine beglaubigte Kopie des Examenszeugnisses und die Immatrikulationsbescheinigung des Semester, in dem das Examen abgeschlossen wurde, im Dekanat der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, Adenauerallee 24-42, 53113 Bonn einreichen.
    Anstatt einer beglaubigten Kopie ist auch die gleichzeitige Vorlage einer einfachen Kopie in Verbindung mit dem Originalzeugnis im Dekanat ausreichend. Diese Infos wurden für Euch in der FAQ-Liste der Fakultät von den MitarbeiterInnen der Fachstudienberatung bereit gestellt.

    Antrag & Voraussetzung über die Verleihung des Diplomjuristen
    FAQ

    Weitere Links
    Rechtsreferendariat
    Bonner Promotionsordnung
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