

Die bevorstehenden Termine im Überblick
24.05.2011
JuraParty, Pf Mensa
07.07.2011
BGH Fahrt
Jeden Dienstag, 18 Uhr c.t.
Fachschafts Sitzung, Musikzimmer, Mensa Nassestr.
Das Ausleihen von Examensprotokollen ist nur zwischen 13 und 14 Uhr Montags bis Freitags möglich. Dies geschieht aus Gründen der Fairness, ist also im Interesse des Kandidaten!
Damit Du die Protokolle ausleihen kannst, musst Du
- erstens 30 Euro Kaution,
- zweitens 1 Euro pro Prüfer als Bearbeitungspauschale und
- drittens Deinen Personalausweis/Reisepass als Pfand mitbringen.
Deinen Pass erhältst Du zurück, wenn Du uns unsere Protokollmappen zurückgegeben hast (spätestens am nächsten Öffnungstag 13:15 st, sonst musst Du 6 Euro Vertragsstrafe zahlen). Die 30 Euro Kaution gibt es erst, wenn Du Deine eigenen Protokolle abgibst; dazu hast Du nach Deiner Prüfung vier Wochen Zeit. Für jeden Prüfer ist ein eigenes Protokoll anzufertigen und bei uns als Datei .doc und als Ausdruck auf Papier einzureichen. Wie das Protokoll auszusehen hat, kannst Du anhand des Musterprotokolls sehen.
MusterprotokollWICHTIG: Jedes Justizprüfungsamt hat seinen eigenen Zuständigkeitsbereich. Von daher werden Bescheinigungen, die von einem JPA ausgestellt wurden, nicht unbedingt von einem anderen JPA akzeptiert. Nachfragen, Schriftverkehr und Informationen sollten daher stets über das JPA laufen, bei dem man seine Prüfung zu absolvieren beabsichtigt!
Der Examensleitfaden (Stand: 2002 - für JAG und JAO i.d.F. v. 8.11.1993) ist für 0,30 € in der Fachschaft erhältlich.
Für Examenskandidaten, die nach dem neuen Recht geprüft werden, werden die Seiten 19 ff. des Studienführers (Hg. Fachstudienberatung) dringend empfohlen.
Die Fachstudienberatung bietet ebenfalls eine Reihe von Antworten auf wichtige Examensfragen
Auf den Seiten der JPAs ( Köln, Düsseldorf, Hamm --> "Aufgaben" --> "Justizprüfungsamt" ) findest Du weitere Informationen, ( Anmeldungs- )Formulare, Terminübersichten, etc.
Unter anderem ist dort auch ein Text "Wichtiges zum Juristenausbildungsgesetz i.d.F. vom 11.03.2003" zu finden, der einige wichtige Infos zum JAG i.d.F. vom 11.03.2003 enthält.
Für die Studenten, die ihr Studium mit/nach dem WS 2003/2004 begonnen haben oder sich nach dem 1.7.2006 zur 1. juristischen Staatsprüfung melden, gelten folgende Regelungen:
Deutsches RichtergesetzJPA beim Oberlandesgericht Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Tel.0221/7711-611
Sprechzeiten: Di - Fr: 9.00 bis 12.00 Uhr, Mo: 14.00 bis 15.00 Uhr
Homepage: olg-koeln.nrw.de (--> "Aufgaben" --> "Justizprüfungsamt")
JPA beim OLG Düsseldorf
Immermannstr. 65
40210 Düsseldorf
Postanschrift: Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf
Tel. 0211/60184-10
Homepage: olg-duesseldorf.nrw.de (--> "Aufgaben" --> "Justizprüfungsamt")
JPA beim OLG Hamm
Südstraße 29
59065 Hamm
Postanschrift: Heßlerstraße 53, 59065 Hamm
Tel. 02381/272 614 o. -615
Homepage: olg-hamm.nrw.de (--> "Aufgaben" --> "Justizprüfungsamt")
WICHTIG: Jedes Justizprüfungsamt hat seinen eigenen Zuständigkeitsbereich. Von daher werden Bescheinigungen, die von einem JPA ausgestellt wurden, nicht unbedingt von einem anderen JPA akzeptiert. Nachfragen, Schriftverkehr und Informationen sollten daher stets über das JPA laufen, bei dem man seine Prüfung zu absolvieren beabsichtigt!
In der neuen (nach dem 1.7.2006 zum Examen gemeldet) Examensprüfung sollen Vorträge gehalten werden. Darunter sind einerseits solche Vorträge zu verstehen, in denen ein Fall zu lösen ist. Andererseits können aber auch Themenvorträge vorgesehen sein. Letztere sollen zeigen, wie gut man zu aktuellen (juristischen) Themen argumentieren kann - ohne Kommenter, nur mit dem Handwerkszeug des Juristen, dem Gesetz.
Ob man einen Falllösungs-Vortrag oder einen Themenvortrag präsentieren soll, kann man sich nicht aussuchen. Drei Wochen vor der mündlichen Prüfung wird man aber darüber informiert, welchem Rechtsgebiet die Vortragsaufgabe entstammt. An einem Prüfungstag wird dann in allen Prüfungsämtern dieselbe Vortragsaufgabe gestellt.
Hier findest Du den Antrag und die Voraussetzung über die Verleihung des Diplomjuristen. Um Diplomjurist zu werden, musst Du lediglich den Antrag, eine beglaubigte Kopie des Examenszeugnisses und die Immatrikulationsbescheinigung des Semester, in dem das Examen abgeschlossen wurde, im Dekanat der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, Adenauerallee 24-42, 53113 Bonn einreichen.
Anstatt einer beglaubigten Kopie ist auch die gleichzeitige Vorlage einer einfachen Kopie in Verbindung mit dem Originalzeugnis im Dekanat ausreichend.
Diese Infos wurden für Euch in der FAQ-Liste der Fakultät von den MitarbeiterInnen der Fachstudienberatung bereit gestellt.